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Ihr gutes Recht.

Doppelfunk-/Mehrfachfunkteilnahme

Sofern ein Taxiunternehmer bei mehreren Taxidatenfunkvermittlungen angemeldet ist, kann er ggf. im Zeitraum der Reparatur nicht an beiden Funkvermittlungen teilnehmen. Mietet er ein Taxi an, so wird sich dort zumeist nur eine Taxidatenfunkausrüstung befinden, so dass er bei der anderen Taxidatenfunkvermittlung zum einen keine Fahrten abnehmen kann und zum anderen verpflichtet ist, den Funkvermittlungsbeitrag im Zeitraum der Reparatur weiter zu bezahlen, obwohl er keine Fahrten abnehmen kann. Auch diese Kosten für die Weiterbezahlung der nicht nutzbaren Taxidatenfunkvermittlung sind vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu ersetzen.