Ihr gutes Recht.

Vorhaltekosten

Hält ein Fahrschulunternehmer ein Ersatzfahrzeug vor und wird dieses anstelle eines Mietfahrzeuge im Reparaturzeitraum eingesetzt, entsteht ein Anspruch auf Erstattung sogenannter Vorhaltekosten. Es handelt sich hierbei um die täglichen Fixkosten, die mit der Anschaffung und dem Unterhalt eines solchen Reservefahrzeugs in Verbindung stehen. Aufgrund Fahrschulspezifischer Besonderheiten sind diese Vorhaltekosten keineswegs mit solchen eines "zivilen" Fahrzeugs gleichzusetzen.