Konzessionsänderung
Sofern ein Mietwagen eingesetzt werden soll, muss die auf dem verunfallten Fahrzeug befindliche Taxikonzession im Zeitraum der Miete vom verunfallten Fahrzeug auf das Mietfahrzeug und nach Beendigung der Reparatur vom Mietfahrzeug wieder auf das reparierte oder neu angeschaffte Taxi beim betreffenden Ordnungsamt umgetragen werden. Hierfür fallen Amtsgebühren an, die einen erstattungsfähigen Schadensaufwand darstellen.