Ihr gutes Recht.

Umrüstungskosten

Sobald ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt, stellt sich zwangsläufig die Frage der im Zusammenhang mit der Neuanschaffung eines Taxifahrzeugs anfallenden Umbaukosten. In diesem Fall ist die in dem verunfallten Fahrzeug befindliche Taxidatenfunkausstattung ebenso umzubauen, wie das Taxameter und ggf. weitere Sondereinbauten (Lichtschranken, Sitz-Kontakte, Key-Kontakte, Spiegeltaxameter) etc.
 
Der Umbau dieser Sonderausstattung kann leicht mehrere tausend Euro kosten, so dass darauf zu achten ist, dass auch diese Kosten im Schadensgutachten korrekt bevoranschlagt werden. Es handelt sich auch hier um notwendigen Wiederherstellungsaufwand, den der Schädiger zu ersetzen hat.