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Ihr gutes Recht.

Taxikosten

Auch die Kosten im Zusammenhang mit der Fahrt von der Unfallstelle zum Betriebssitz, zwischen Betriebssitz und Reparaturbetrieb, zwischen Betriebssitz und Ordnungsamt sowie zwischen Betriebssitz und Sitz der Taxifunkvermittlung stellen Kosten dar, die vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu ersetzen sind.