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Ihr gutes Recht.

Taxirecht

Ein „Taxigesetz“ gibt es nicht, dafür aber eine Reihe rechtlicher Probleme rund um das Taxi, deren Sachbearbeitung in der Regel taxispezifische Spezialkenntnis voraussetzt. Rechtsfragen rund um Taxis sind daher eine Kombination aus juristischem Spezialwissen, enger Zusammenarbeit mit Mandanten, technischem Wissen und langjährigen Insiderkenntnissen in der Taxibranche, um taxiunternehmerspezifische Interessen rechtlich durchsetzen zu können.
Die vorliegenden Seiten beschäftigen sich in erster Linie mit taxispezifischem Zivil- und Schadenersatzrecht. Öffentlich rechtliche taxispezifische Probleme werden hier derzeit noch nicht diskutiert. Bei der erfolgreichen Durchsetzung taxispezifischer Ansprüche gegenüber Versicherungen und im Prozess sind die vorerwähnten Kenntnisse unumgänglich. Es gibt kaum Richter oder gerichtliche Sachverständige, die sich mit taxispezifischen Fragen besonders gut auskennen.
Es ist daher wichtig, einen „Taxianwalt“ zu haben, der in der Lage ist, Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherern erfolgreich geltend zu machen und im Prozessfall Gerichte von den technischen und tatsächlichen Besonderheiten der Taxibranche zu überzeugen. Dies ist besonders wichtig, da ein Taxi eben kein „normales KFZ“ ist.
 
Wen vertreten wir?
 
Wir vertreten in erster Linie Taxiunternehmer und sind Ansprechpartner in jedwedem taxispezifischem Kontext, auch abseits des Schadensrechts.
 
Wie arbeiten wir?
 
Wir sind sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig. Unser Hauptaugenmerk liegt darin, Ihre Ansprüche schnell und ggf. gerichtlich mit der notwendigen Hartnäckigkeit, zumeist gegenüber Haftpflichtversicherern, durchzusetzen.

Auf den Unterseiten finden Sie Informationen zu den einzelnen taxispezifischen Schadenersatzpositionen. Zu sämtlichen dieser Positionen haben wir Urteile im Sinne geschädigter Taxiunternehmer erstritten.